Pressemitteilung: Aidshilfe Heidelberg fordert Verbot von Konversionsmaßnahmen

2023-09-28 Vorstand neu

Die Aidshilfe Heidelberg hat das Forderungspapier zur Novellierung des Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen (kurz: KonvBehSchG) unterzeichnet. Immer noch gibt es Strafbarkeitsausnahmen für Eltern und Fürsorgeberechtigte sowie bei der Anwendung von Konversionsmaßnahmen bei Erwachsenen. Die Aidshilfe Heidelberg e.V. unterstützt gemeinsam mit allen Unterzeichnenden eine gesamtgesellschaftliche, nachhaltige und ausnahmslose Ächtung von Konversionsbehandlungen.


„Wir haben uns für eine Unterzeichnung des Forderungspapiers entschieden, da wir sämtliche Maßnahmen von Konversionsbehandlungen, also um Menschen von ihrer Homosexualität oder Transidentität zu ‚heilen‘, aufs Schärfste verurteilen“, so Peter Abelmann, Vorsitzender der Aidshilfe Heidelberg e.V. Bisher lässt das Gesetz strafrechtlichen Ausnahmen für Eltern und Sorgeberechtigte zu, die an ihren Kindern Konversionsmaßnahmen vornehmen. Aktuelle Studien belegen, dass in diesem Kontext die meisten Konversionsversuche stattfinden. Auch die Durchführung solcher Maßnahmen an Erwachsenen ist nicht ausnahmslos verboten. Das Forderungspapier selbst wurde von einer Expert*innengruppe entwickelt und umfasst insgesamt 15 Forderungen in drei Kategorien, angefangen beim „effektiven rechtlichen Schutz vor Konversionsmaßnahmen“ über die „umfassende und rechtlich abgesicherte Unterstützung von Betroffenen“ bis hin zur „Bildung, Forschung und Aufklärung zu Konversionsmaßnahmen“.


Eine der Hauptaufgaben der Aidshilfe Heidelberg e.V. ist das komplexe Thema der sexuellen Gesundheit. „Konversionsmaßnahmen widersprechen komplett unserem Menschenbild, das von Respekt, Mitgefühl und Würde geprägt ist, und unserem Verständnis von einer gesunden, individuellen sexuellen Entwicklung. Denn sexuelle Gesundheit bedeutet auch, dass Menschen sich selbst mit ihrer Sexualität akzeptieren und wohlfühlen. Menschen, denen ihre Sexualität oder ihre Identität abgesprochen wird und die zu einer vermeintlich richtigen Lebensweise umerzogen werden sollen, wird dieser Weg zu Selbstbestimmungen, zu Selbstakzeptanz und damit auch zu sexueller Gesundheit versperrt. Daher unterzeichnen wir als Vorstand der Aidshilfe Heidelberg e.V. die Forderung nach einer Novellierung des KonvBehSchG und rufen gleichzeitig die Bundesregierung, aber auch die Stadt Heidelberg, zu einem besseren Schutz von queeren Menschen auf“, appelliert Peter Abelmann abschließend.

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